STIFTEN


Gemeinnützige Stiftungen oder Treuhandstiftungen sind steuerbegünstigt, das heißt, es werden bei Vermögensübertragungen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig.
Alle Spenden, Zustiftungen oder sonstigen Zuwendungen und die Erträge aus dem Stiftungsvermögen kommen dem gemeinnützigen Zweck zugute. Darüber hinaus wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen so verändert, dass Sie über zehn Jahre Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung steuermindernd geltend machen können. Sie können zudem die Stiftung als Erben einsetzen und damit Ihr Lebenswerk langfristig einer guten Sache widmen.Die NRW-Stiftung verfügt seit mehr als zehn Jahren über Erfahrungen als Treuhänderin von Treuhandstiftungen. Durch eine effiziente Vermögensverwaltung erhalten wir dauerhaft das Stiftungsvermögen und erzielen kontinuierliche Erträge zur Zweckverwirklichung.
